…für die Anwendung der Kassenstaatsregel auf Pensionen nur die erste Komponente, nur die zweite Komponente, sowohl die erste als auch die zweite Komponente, weder die erste noch die zweite Komponente. Daher unterliegen Ruhegenüsse, die einem in Spanien ansässigen ehemaligen Bediensteten der Pensionsversicherungsanstalt (der Angestellten) zufließen…
…angestellter Investmentbanker und ist jeweils drei Tage pro Woche am Arbeitgeberort in Deutschland und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der…
…Art. 19 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, nur in diesem Staat (Kassenstaat) besteuert werden. Erhält daher ein in Italien ansässiger ehemaliger Baumeister eine Pension von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, kann jedoch weder Art. 18 noch Art. 19 des DBA-Italien, BGBl. Nr…
…österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe auch dann nicht zu besteuern, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Ehemanns die österreichische Staatsangehörigkeit hatte. Diese Konsultationsvereinbarung ist auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch offenen Fälle anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 10…
…bemerkt, dass die Bestimmungen dieses Erlasses sinngemäß auch auf Pensionszahlungen im Rahmen des Geltungsbereiches des am 29. Juni 1981 unterzeichneten österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden können. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: 1 Anmerkung: Dieser Vordruck kann im AÖF Nr. 261/1984 eingesehen werden.
…64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen…