…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Haftung nach § 12 BAO betrifft weder die GesBR noch die (unechte) stille Gesellschaft. 5.2 Vor 2007 betroffene Gesellschafter Vom Haftungstatbestand werden die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG erfasst; hiebei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung"…
… 3a Abs. 4 und 5 m.w.V.). Im vorliegenden Fall ist nicht davon auszugehen, dass die von der OEG erbrachten Verwaltungsleistungen bzw. im Fall des Bereitschaftsdienstes bei Großveranstaltungen auch die Überlassung der Geräte und Ausrüstung von derart wirtschaftlichem Gewicht sind, dass eigenständige Hauptleistungen vorliegen…
… 3 Abs. 1 ÄrzteG ist die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in Form einer OEG zulässig. Die weiteren Voraussetzungen sind in § 52a ÄrzteG geregelt (zB dürfen Gesellschafter nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte oder Dentisten sein). Leistungen einer OEG, die nicht diesen…
…2. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 110/2001, ist die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) zulässig. Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 findet daher nunmehr auch auf eine derartige Gesellschaft Anwendung…