…In Entsprechung der oa. Ratsempfehlung wird daher der Inhalt dieses revidierten OECD-Berichtes beim Vollzug der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in dem Maße zu berücksichtigen sein, als er in der österreichischen Rechtsordnung (unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen und der einschlägigen Judikatur der Höchstgerichte) Deckung findet. Über…
…auf Grundlage der Auslegungsgrundsätze gemäß den Artikeln 31-33 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge entschieden unter Beachtung der Kommentare zum OECD-Musterabkommen. Fragen betreffend die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes werden entsprechend unter Beachtung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen entschieden. 31…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Der Ausgang dieser Verfahren bleibt daher bis auf weiteres abzuwarten. 2. Verrechnungspreise 2.1. Art. 9 OECD Musterabkommen - Preisvergleichsmethode vs. Kostenaufschlagsmethode 2.1.1. Sachverhalt Oftmals werden zur optimalen Finanzierung im Konzern Schwester- oder verbundene Konzerngesellschaften, in Steuerschonländern - sei es als Domizil- oder Holdinggesellschaften - angesiedelt…
Aufgrund der Umstrukturierung der Verrechnungspreisrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz VPR 2021 (neu) | Rz VPR 2010 (alt) | 1 bis 3 | 1 bis 3 | 4 | - | 5 bis 13 | 4 bis 12 | 14 | 13, 14 | 15…
…wie sie insb. in den Verrechnungspreisrichtlinien 2021 Rz 262 und den dort zitierten EAS-Auskünften zum Ausdruck kommt, kann von betroffenen Steuerpflichtigen noch bis Ende 2025 angewandt werden. Ab 2026 sind die im November 2025 veröffentlichten Ausführungen des OECD-MK maßgeblich. Bundesministerium für Finanzen, 4…
…nachträgliche Berichtigungen der Verrechnungspreise aus Vorjahren können Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sein. Hinsichtlich der besonderen Fragestellungen i.Z.m. Verrechnungspreisen sind die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien sowie die OECD-VPL für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen, in der jeweils geltenden Fassung, anwendbar. Einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens steht…
…Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung | OECD | Organisation for economic co-operation and development | OECD-MA | OECD-Musterabkommen | OECD-MK | OECD-Musterkommentar | OECD-VPL | OECD-Verrechnungspreisleitlinien | öVPR | österreichische Verrechnungspreisrichtlinien | Rz. | Randzahl |…
…Länder in naher Zukunft nationale Verrechnungspreisrichtlinien zu erstellen, in die aber die Arbeiten der OECD einfließen müssen, da nur auf diese Weise im größtmöglichen Umfang internationale Verrechnungspreiskonflikte vermieden werden können. Derzeit liegen zur Unterstützung der Rechtsanwender in internationalen Verrechnungspreisfragen nur die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze vor (AÖFV…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…werden müssen, kann aus steuerlicher Sicht keine Bedeutung beigemessen werden. 2. Gegenberichtigung im kurzen Weg nach Eintritt der innerstaatlichen Verjährung 2.1. Bezughabende Norm Art. 7 und Art. 25 Abs. 2 letzter Satz OECD-MA, § 6 Z 6 EStG 1988; VPR 2010 Rz 276, §§ 115…
…Kommentaren, die den einzelnen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als…
…Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Anmerkung: Die Verständigungsvereinbarung vom 1. 6. 1994 hatte folgenden Wortlaut: "Solange sich keine anderweiten Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt, die davon ausgeht…
…der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option ("granting") und der Erlangung des Ausübungsrechts (Ende der Sperrfrist "vesting") gearbeitet hat (siehe insbes. Z 12.7 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Eine Steuerfreistellung in Österreich setzt jedoch ein korrespondierendes Abkommensverständnis im DBA-Partnerstaat voraus…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
…auf Grund von Art. 15 Abs. 2 lit. c OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich - wie im Fall einer echten Personalgestellung - eine Steuerentlastung zu gewähren. Diese Fallkonstellation träfe im Fall einer längerfristigen Geschäftsführungstätigkeit der österreichischen Muttergesellschaft durch stets wechselnde inländische Arbeitnehmer, die sich jeweils…
…Ansässigkeitsstaat dieser Person besteuert werden. Im Falle eines positiven Qualifikationskonflikts wird der Eintritt einer Doppelbesteuerung unter sinngemäßer Berücksichtigung der Ausführungen des Abschnitts E des OECD-Kommentars zu Artikel 23A und Artikel 23B des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen…
…Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft. Durch dieses Verständigungsverfahren…
…zu legen. Dieser Empfehlung wäre daher Folge zu leisten. Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses des Kommentars in seiner jeweils geltenden Fassung zu früheren Fassungen des Musterabkommens folgt das Bundesministerium für Finanzen den in Z 33 ff der Einleitung zum OECD-Kommentar dargelegten Überlegungen. Sonach ist…
…Wirksamkeit dieser Vereinbarung in Geltung sind, zukommt; und h)der Ausdruck "Bericht von 2015" bedeutet den Abschlussbericht mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 2. Die Ausdrücke "Österreich", "Vereinigte Staaten"…