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BMF-010221/0433-VI/8/2014Verständigungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0433-VI/8/201401.08.2014

…werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen dieses Absatzes erfasst sind, sofern die Regierung oder Institution der Nutzungsberechtigte der Zinsen ist. Die obige Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und findet auf alle offenen und künftigen Fälle Anwendung.   Bundesministerium für Finanzen, 1…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…die Überprüfung ändern, wird die zuständige Behörde der Hellenischen Republik die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die griechische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die belgische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die belgische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…die Überprüfung ändern, wird die portugiesische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die portugiesische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung…

2021-0.390.150Konsultationsvereinbarung mit Spanien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.390.15006.06.2021

…die Überprüfung ändern, wird die spanische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die spanische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung…

2020-0.549.140Konsultationsvereinbarung mit Chile betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.549.14008.09.2020

…Überprüfung chilenischer Ansässigkeitsbestätigungen ändern, wird die chilenische Steuerverwaltung die österreichische Steuerverwaltung davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die chilenische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…als Begünstigten ein weiterer Nutzungsberechtigter vorhanden. Die Villa wird zB im Jahr 15 Wochen genutzt, davon durch den Stifter fünf Wochen und zehn Wochen durch den anderen Nutzungsberechtigten. Der Aufwand der "Nichtnutzungszeiten" ist dem Stifter zu 1/3 und dem anderen Nutzungsberechtigten zu 2/3…

BMF-010203/0357-VI/6/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0357-VI/6/201628.10.2016

…wenn diese von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, sofern der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die im Zeitpunkt des Zufließens der Dividenden während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwölf Monaten eine unmittelbare Beteiligung…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…22/2012, steuerpflichtig behandeln, soweit der Leistungsempfänger (Mieter bzw. Nutzungsberechtigte) das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (zur Nachweispflicht des Vermieters siehe UStR 2000 Rz 899a ). Diese Voraussetzung wäre im vorliegenden Fall…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…das stehende Holz einschließlich Jagdrecht entfallende Veräußerungserlös zu ermitteln? Ein entsprechender Nachweis (Gutachten) für eine entsprechende Aufteilung liegt nicht vor. Wie ist die Ausübung des immerwährenden Brennholzbezugsrechtes beim Nutzungsberechtigten (Verkäufer der Waldparzellen) in weiterer Folge steuerlich zu behandeln? Es liegt eine Veräußerung von Einzelwirtschaftgütern des…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…Verkauf oder die unentgeltliche Übertragung werden von der Agrarbezirksbehörde geprüft (Genehmigungsvermerk auf der Urkunde für die Verbücherung erforderlich). Ablösen durch den Verpflichteten sind möglich. Fragestellung: Wie ist die Ausübung der Holzbezugsrechte beim Nutzungsberechtigten steuerlich zu erfassen? Einkünfte aus Holzbezugsrechten sind wiederkehrende Bezüge im Sinne des …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen…