…im Zuge der Gewährung von Notstandshilfe beim Finanzamt angefragt, ob Zahlungen einer Verdienstausfallversicherung an Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit steuerbare Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 darstellen. Eine Einstufung als steuerbare Einkünfte hätte dabei ua. zur Folge, dass die Notstandshilfezahlungen um diese geleisteten Beträge…
…Gemäß § 206 Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) kann eine Abgabenbehörde im Falle der Grunderwerbsteuer von der Festsetzung ganz oder teilweise Abstand nehmen, wenn ein Abgabepflichtiger von einem durch höhere Gewalt ausgelösten Notstand (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) betroffen ist und dadurch, zum Zweck…
…Verordnung BGBl. Nr. 787/1992 idgF sieht vor, dass entgeltliche und unentgeltliche (Entnahmeeigenverbrauch) Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln sind. Die Voraussetzungen hiefür sind: Der Bestimmungsort der Hilfsgüter liegt in einem Staat, der in § 5…
…gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 einzubeziehen: Wochengeld gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 Das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie Ersatzleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 Einkünfte aus einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1…
…abdecken. Weiters fallen nicht darunter: freiwillige Versicherungen, Familienbeihilfen- oder Kinderbetreuungsgeldbezug, Sozialhilfebezug Der Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) ist im Bereich des anwendbaren Rechts (Art. 11) einer Beschäftigung gleichgestellt, aber es bestehen dort Sonderregelungen (siehe unter Pkt. 5.). Der Bezug…
…die Höhe der Einkommensteuer bei einer gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmenden Umrechnung steuerpflichtiger Einkünfte auf einen Jahresbetrag ist die Höhe von dort genannten Bezügen (zB versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bedeutsam. Ändert sich die Höhe solcher Bezüge nachträglich (zB bei rückwirkender Berichtigung von Arbeitslosengeld; vgl §…