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02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…jegliche - beispielsweise - Zeichenformatierung. Beispiel: [Grafik]   1.3 Exportdateien Exportdateien (englisch: export-file) enthalten Datenbestände in einem bestimmten Format. Nach dem Normzweck sollen Daten, welche bisher in Papierform übergeben worden sind, künftig als Datei übergeben werden. 1.3.1 Zulässige Exportformate Grundsätzlich sind Exportdateien zugelassen…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Lastschriften übersteigt. Die Anspruchszinsen werden mit rechtsmittelfähigem Bescheid festgesetzt. Nachforderungszinsen werden einen Monat nach Bescheiderteilung fällig, Gutschriftszinsen werden mit Bescheiderteilung wirksam. 2. Normzweck Zweck der Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) ist, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

… 41 Abs. 2 EStG 1988 unterläge der (gleichen) Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO) zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides. § 209a Abs. 2 und 4 BAO sind nach ihrem Normzweck Parteischutzbestimmungen. § 209a Abs. 4 BAO gilt dann, wenn die - rechtmäßige - Abgabenfestsetzung eine Gutschrift ergeben würde. Dies spricht auch…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…gemäß § 293b BAO, Abänderung gemäß § 295a BAO, Wertfortschreibung (§ 193 BAO), Artfortschreibung (§ 193 BAO), Zurechnungsfortschreibung (§ 193 BAO). Nach dem Normzweck des § 209a Abs. 2 BAO (Schutz der Partei vor Rechtsnachteilen, die sich daraus ergeben könnten, dass die Abgabenbehörde über Anbringen nicht unverzüglich entscheidet bzw. entscheiden kann…