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BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…auf die NoVA entfallende USt nicht selbst trägt, sondern auf den Käufer überwälzt, ist er zwar Schuldner der USt, aus wirtschaftlicher Sicht ist jedoch der Käufer mit der USt belastet. Eine Rückzahlung (Gutschrift, Verwendung zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten etc.) des auf die NoVA entfallenden USt…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…verkauft, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe, wenn dieses Kraftfahrzeug in Österreich zugelassen werden soll. Erst nach Entrichtung der NoVA durch den Zulassungswerber kann die Zulassung im Inland erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kraftfahrzeugen zusätzlich die zollrechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Ausführliche…

BMF-010222/0011-IV/7/2019Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0011-IV/7/201913.02.2019

…Gruppe I (bis 1.305 kg). Für die Besteuerung dieser Fahrzeuge (Sachbezugswerte, NoVA) sind die korrelierten NEFZ-Werte heranzuziehen. Bei den genannten Fahrzeugen ist im Zulassungsschein der korrelierte NEFZ-Wert bereits ausgewiesen - dieser ist bis zum 31. Dezember 2019 für die Besteuerung heranzuziehen. Für Fahrzeuge…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…verkauft, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe, wenn dieses Kraftfahrzeug in Österreich zugelassen werden soll. Erst nach Entrichtung der NoVA durch den Zulassungswerber kann die Zulassung im Inland erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kraftfahrzeugen zusätzlich die zollrechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Ausführliche…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

…eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABl…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Erwerber vorhersehbare Abgabenschuldigkeiten normiert und weil die Abgabenbehörde, die den Umstand, ob der Erwerber die Abgabenschulden kannte oder kennen musste, bei der Ermessensübung berücksichtigt, sich "über das Gesetz hinwegsetzen" würde. Diese Aufhebung trat mit Ablauf des 31. Mai 1992 in Kraft. Aus Art. 140 Abs…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…keine vorliegen). Erfolgt die Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages durch Angabe auf dem Zahlungsbeleg, so beginnt die Jahresfrist mit dem Einlangen des Zahlungsbeleges bei der Abgabenbehörde. Erfolgt die Bekanntgabe in einer Anmeldung (zB nach § 11 Abs. 1 NoVAG 1991) oder in einem anderen Anbringen, so ist …

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…1 Z 1 und 2 NoVAG). Keine Haftung gemäß § 14 BAO besteht beispielsweise für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (VwGH 24.2.1994, 93/14/0232), Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, motorbezogene Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Dienstgeberbeitrag (UFS 5.3.2003, RV/0234-W/03). Bei der Veräußerung eines Betriebes…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Abs. 4 KfzStG 1992, § 5 Abs. 4 ElektrizitätsAbgG, § 6 Abs. 4 ErdgasAbgG, § 6 Abs. 4 KohleAbgG, § 11 NoVAG, § 4 Abs. 3 WerbeAbgG. Keine Abgabenerklärungen (im Sinn des § 135 BAO) sind beispielsweise: Anzeigen gemäß den §§ 15, 120 und 139 BAO, Anzeigen gemäß § 31 GebG, Anzeigen gemäß …

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…Angemessenheitsprüfung), zu erbringen. Im Interesse der Rechtssicherheit und einer Verwaltungsvereinfachung entfällt diese Nachweispflicht für Fahrzeugtypen, die auf Antrag des Erzeugers, bei ausländischen Erzeugern auf Antrag des gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten, von der Finanzverwaltung als Kleinlastkraftwagen im Sinne der Verordnung anerkannt wurden. Der…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

Zur Info des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.12.2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007, erfolgen nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen: KZ 027 - Vorsteuern für KFZ: Hier sind Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie aus laufenden Aufwendungen von KFZ anzugeben, die der Unternehmer als Anlagevermögen…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…