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2021-0.087.587Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel gemäß § 67 Abs. 2 iVm § 77 Abs. 4a EStG 1988 gültig für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2020
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.087.58709.02.2021

…4a EStG 1988 nachzuversteuern, ist hinsichtlich der Nachversteuerung mit der zuletzt gewährten Sonderzahlung zu beginnen. Die SV-Dienstnehmeranteile werden ebenfalls im Zuge dieser Neuberechnung neu aufgeteilt. War von den Sonderzahlungen (teilweise) keine Sozialversicherung mehr abzuziehen, weil die Höchstbeitragsgrundlage schon von früheren sonstigen Bezügen (teilweise) ausgeschöpft…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…aus dem Hauptmietzins, dem Anteil an den Betriebskosten und laufenden Abgaben sowie dem Entgelt für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände und Geräte besteht. Im Rahmen der jährlich vorgesehenen Neuberechnung des Mietentgelts ist laut Vertrag ua. eine um einen Aufschlag von 15% erhöhte ertragsteuerliche Afa-Komponente, soweit auf…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Steuernummer nicht mehr in die Berechnung der noch nicht eingereichten Quotenerklärungen ab dem nächsten Abgabetermin einfließt. In den übrigen Abberufungsfällen ist eine Neuberechnung der Quote nach Ausscheiden nicht notwendig, weil die Abberufungsfrist dem letztmöglichen Abgabetermin entspricht und daher bei Nichterfüllung der Quote sämtliche übrig gebliebenen…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…dass die Berechnung falsch erfolgt ist und Darstellung der Fehlerquelle und Neuberechnung des Einmalzahlungsbetrages in korrekter Höhe durch einen steuerlichen Vertreter oder durch die Zahlstelle und Ausweis des Rückerstattungsbetrages (Differenz zwischen der tatsächlich entrichteten Einmalzahlung und der korrekt berechneten Einmalzahlung). Bei Erhebung der Einmalzahlung trotz…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…Anschaffungskosten werden ergebnisneutral in der Neubewertungsrücklage erfasst. Die Neubewertungsrücklage wird idR über die RND verteilt in die Gewinnrücklage übertragen (Achtung: Es erfolgt eine Neuberechnung der planmäßigen Abschreibung für Folgeperioden). Abwertungen aufgrund von Wertminderungen sind zunächst mit der Neubewertungsrücklage aufzurechnen. Bei Aufwertungen in den Folgeperioden werden…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…| Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 | Bodenwertabgabe | FK 43 | Stundungszinsen | FK 44 | Neuberechnung der Stundungszinsen | FK 45 | Aussetzungszinsen | FK 240 | Säumniszuschläge | FK 251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere Vordrucke…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…der Zahlung auf die Anzahlung vorzunehmen (wodurch die insoweit getilgte, am 20. August 2002 fällige Abgabenschuldigkeit wieder auflebt), sondern auch der Nachforderungszinsenbescheid abzuändern (Neuberechnung der Zinsen unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Anzahlung als am 10. Oktober 2002 entrichtet gilt); Verfahrenstitel für diese Abänderung ist …

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…