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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Übertragungsvorgänge Nach den EB zum AbgÄG 2015 "führen weitere Erwerbe (Aufstockungen) nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung". Gilt der "Grundsatz" der einmaligen Nacherfassung nach den Übergangsbestimmungen auch für das anschließende Abstocken? Beispiel: An der grundstücksbesitzenden G-GmbH sind am 31.12.2015 A zu 98% sowie…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…sodass nicht alle Beleginhalte einzeln eingegeben werden müssen. Die Nacherfassung darf auch in Form eines Tagessammelbelegs erfolgen, sofern aus diesem zumindest die laufenden Nummern des ersten und letzten händisch erstellten Belegs sowie die Summenbeträge aller betroffenen Belege (inklusive der Trennung nach den tatsächlichen/korrekten Steuersätzen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…unnötigen Aufschub nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse zu erfassen ist (vgl. Abschnitt 6.7.1. Vornahme der Nacherfassung). Leistungen von Kassenärzten an ihre Patienten, die mit den Krankenkassen verrechnet werden, erfolgen in der Regel in einer Sammelrechnung an die Krankenkasse. In diesem…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…können. Für die Erstellung der händischen Belege können auch Registrierkassen ohne Sicherheitseinrichtung verwendet werden. 6.7.1. Vornahme der Nacherfassung mehrerer Einzelumsätze Eine nachträgliche Erfassung der einzelnen Barzahlungen mittels Sammelrechnung ist nicht zulässig, da die gesetzliche Erleichterung sich auf die zeitliche Erfassung der Einzelumsätze bezieht…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…