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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Siehe Pkt. III.1.2.1.3.2. 2.2.1.3.3. Erwerb durch einen oder mehrere Erwerber Die Mindestanteile sind lediglich aus Sicht des Übertragenden zu beachten, unabhängig von der Anzahl der Erwerber und deren erhaltenem Anteil. Im Übrigen siehe Pkt. III.1…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…Mindestanteile (Tz 3.1 bis 3.3) sind lediglich aus Sicht des Übertragenden zu beachten, unabhängig von der Anzahl der Erwerber und deren erhaltenem Anteil. Wird ein entsprechender Mindestanteil an mehrere Erwerber übertragen, und erhält der einzelne Erwerber für seine Person weniger als den Mindestanteil…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Auswirkungen des SchenkMG 2008 auf Erwerbe nach § 14 WEG 2002 Frage: Wie sind Erwerbe von Mindestanteilen bei Wohnungseigentum gemäß § 14 WEG 2002 nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008 verkehrsteuerrechtlich zu beurteilen? Anmerkung: Zur Beurteilung von Erwerben von Mindestanteilen bei Wohnungseigentum gemäß § 14 WEG 2002 vor dem Schenkungsmeldegesetz…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…dem überlebenden Partner gemäß § 14 Abs. 5 WEG 2002 durch eine schon zu Lebzeiten getroffene schriftliche Vereinbarung der Eigentumspartner (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß § 2 Abs…