1. Allgemeines § 4a EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 26/2009, fasst die den Spendenabzug betreffenden Regelungen zusammen. Die Z 1 und 2 dieses neuen § 4a entsprechen nahezu unverändert den bisher in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG…
…gegeben, wenn lediglich Mittel für gemäß § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Körperschaften beschafft werden. Im Bereich der Mildtätigkeit ist die Geldweitergabe (zumindest an materiell hilfsbedürftige Personen) generell zulässig und verletzt das Unmittelbarkeitskriterium nicht. Im Bereich der Gemeinnützigkeit und der kirchlichen Zwecke reicht eine Geldweitergabe nicht aus…
…sie kann sich aber auch aus körperlichen oder geistigen Gebrechen ergeben. Die taxativ aufgezählten Zwecke beziehen sich auf die Gemeinnützigkeit, die Mildtätigkeit ist nicht auf bestimmte Zwecke eingeschränkt (vgl. VwGH 20.11.2019, Ra 2019/15/0103). Eine unmittelbare Förderung der begünstigten Zwecke liegt vor…