…schenken. Um Steuern zu sparen, schenkt B die Liegenschaft seiner Mutter und diese an ihre Tochter A weiter. Lösung: Liegt die Begründung für diese Vorgangsweise ausschließlich in der Steuerersparnis, dann liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor; der Besteuerung ist nach …
…13/0158). Eine Geltendmachung einer Haftung gegenüber Komplementären oder Kommanditisten von Personengesellschaften ist rechtlich nicht zulässig. Grundsätzlich sind Bezüge eines Kommanditisten auch im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit oder eines Arbeitsgesellschafters Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, sofern kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. 6.3. Betriebe gewerblicher…
…soweit sie nicht einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 22 BAO darstellen (vgl. VwGH vom 20.04.2004, 2003/13/0160, mwN; VwGH vom 20.12.2012, 2010/15/0029). Die Einantwortung bildet den Modus für den Erbschaftserwerb und bewirkt - mit…