…hätte insbesondere dann zu erfolgen, wenn (1) die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und (2) über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Marktchancen kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit…
…2002, 2001/13/0208). Eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, die im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt (zB ein Vorstand gründet eine GmbH und wickelt sein Anstellungsverhältnis über die GmbH ab)…
…Kapitalgesellschaften erstrecken, bei denen die Kapitalgesellschaft über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden, geschäftlichen Betrieb verfügt und selbst die Marktchancen nicht nutzen kann. Dies ist in der Regel bei Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten der Fall (zB Schriftsteller, Vortragende oder "Drittanstellung" von Vorständen). Solche…
…In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, wer über die dem Tatbestand entsprechende Leistung verfügen kann, daher vor allem die Möglichkeit besitzt, Marktchancen zu nutzen oder die Leistung zu verweigern (vgl. VwGH 29.11.1994, 93/14/0150). Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es dabei auf…