…wettbewerbesorientiert und qualitätsgeleitet. Die vorhandene Personalkapazität des wissenschaftlichen Stammpersonals deckt nicht 50% der Lehre der angebotenen Studiengänge. Die kaum ausgestatteten Büroräumlichkeiten für das wissenschaftliche Personal entsprechen nicht internationalen Standards. Die Finanzgebarung ist nur teilweise nachvollziehbar. Eine ausreichende Forschungstätigkeit ist nicht durchführbar. Die Praxis der Zulassung…
…Forschungsausübende" | 2 Jahre | Indonesien | Artikel 20: "Hochschullehrer und Forscher" | 2 Jahre | Irland | Artikel 19: "Professoren" | 2 Jahre | Israel | Artikel 21: "Professoren, Lehrer und Forscher" | 2 Jahre | Italien | Artikel 20 Abs. 1: "Hochschulprofessoren, Lehrer…
…I Nr. 207/2001, sind dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Der wissenschaftliche Lehr- und Forschungsbetrieb an universitären Einrichtungen des Bundes oder von diesem gerade für diese Zwecke errichteter Körperschaft öffentlichen Rechts ist grundsätzlich eine hoheitliche Tätigkeit. Dabei ist es nicht schädlich, dass das Studienangebot auf postgraduale Universitätslehrgänge…
…eines (Teil)Betriebes ist damit auf die Judikatur, Lehre und Verwaltungspraxis zu § 24 EStG 1988 zurückzugreifen. Die Übertragung eines (Teil)Betriebes setzt somit voraus, dass die übertragenen Wirtschaftsgüter die wesentlichen Betriebsgrundlagen gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des (Teil)Betriebes zu…
…Einkunftsquelle darstellen. Der Begriffsinhalt der "Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen" nach § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 ist durch Lehre und Rechtsprechung bestimmt. Dementsprechend muss es sich um die Abgeltung eines der Zahlung ursächlich zu Grunde liegenden Schadens handeln, der durch ungewöhnliche Ereignisse…
…uva.) und Lehre jede Leistung, die in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks steht. Bei der freiwilligen Feilbietung ist Gegenleistung daher das Meistbot zuzüglich nach den Feilbietungsbedingungen ( § 87a Abs. 2 NO ) allfällig zu übernehmende Belastungen. 2.8 §§ 8, 11 und…
…Erscheinungsformen, sowohl in mündlicher Predigt als auch durch schriftliche Publikationen, welche die göttliche Lehre verbreiten und vertiefen. Die Unterbringung und Verpflegung von Exerzitienteilnehmern kann aber nur dann als eine mit der Hoheitstätigkeit untrennbar verbundene Nebentätigkeit angesehen werden, wenn sie ausschließlich im Rahmen eines Exerzitienkurses erfolgt…
…darstellen (vgl. VwGH 28.09.2011, 2007/13/0138). Dies erfordert nach Rechtsprechung und Lehre, dass der Behörde nachgewiesen wird, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden (vgl. VwGH 25.05.2004, 2000/15/0052 bzw. VwGH 31…
…ausgeführt - jedoch von der überwiegenden Lehre mit Verweis auf § 40 Abs. 2 FBG grundsätzlich anerkannt wird. Zwar tritt hier die Steuerbehörde nicht selbst als Antragsteller auf, sie ist jedoch dessen ungeachtet durch die Einräumung rechtlichen Gehöres in das Verfahren miteinbezogen und könnte somit auch im…
…Die private Nutzung der Liegenschaft für insgesamt 5 Wochen ergibt eine Zuwendung in Höhe von EUR 18.750,00. Der Privatstiftung sind in den Jahren 2007 und 2008 nachstehende Kosten (ohne Afa) aus der Liegenschaft erwachsen: | Kosten Liegenschaft Mallorca | 2007 | 2008 |…
…Körperschaft öffentlichen Rechts" wird nicht im technischen Sinn der Lehre als Unterart, sondern als Sammelbegriff für alle juristischen Personen öffentlichen Rechts verstanden. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, welche mit Ablauf des 31. Dezember 2002 mit der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter zusammengeführt wurde und in die ab 1…
…dem Gesellschaftsrecht ab, wonach ein Mehrheitsgesellschafter ab ¾ des Nennkapitals wesentliche Entscheidungsbefugnisse über die organisatorische und wirtschaftliche Unternehmensstruktur ausüben kann (siehe Petritz/Ressler , ÖStZ 2006, S 195). Nach herrschender Lehre stellt der Mantelkauf daher auf das stimmberechtigte Kapital ab und lässt Sondervereinbarungen, wie zB Surrogatkapital…
… 10 Abs. 2 Z 2 lit b KStG 1988 dar? Bezugsrechte stellen nach der Lehre einen Bestandteil des Aktienstammrechtes dar. Sie verselbständigen sich, wenn der Aktionär an einer Kapitalerhöhung nicht teilnehmen will und das Bezugsrecht veräußert (vgl. Rz 6667 EStR 2000). Bilanztechnisch ist die Veräußerung…