…nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG kommt grundsätzlich bei…
…679 ). 3.6 § 33 TP 9 GebG - Wohnrechtsbegründung im Zuge eines Abhandlungsverfahrens Fragestellung: Die Begründung eines Wohnrechtes für einen Erben oder Legatar kann durch prozessuale Handlungen und Rechtsgeschäfte auf verschiedene Weise herbei geführt werden. In welchen Fällen unterliegt die Wohnrechtseinräumung der Gebühr gemäß § 33 TP…
…An wen soll in so einem Fall zugestellt werden? "Herrenlos" wird Grundbesitz dann, wenn der bisherige Eigentümer erbenlos verstorben ist, niemand als Legatar den Grundbesitz übernimmt und die Republik Österreich auf das gesetzliche Heimfallsrecht (§ 760 ABGB) verzichtet hat. In so einem Fall fehlt ein Rechtsträger…
…ABGB). Mit ihr erwirbt der Erbe das Eigentum an der Erbschaft (§ 819 ABGB) und wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben haften als Erbschaftsgläubiger und Legataren grundsätzlich als Gesamtschuldner (§ 820 ABGB). Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Einantwortungsbeschluss) ein…
…ausländischen Rechts seine Ansprüche nur gegenüber den Erben geltend machen - weil eben kein ruhender Nachlass vorhanden ist - finden aus der Sicht des GrEStG ebenfalls zwei Erwerbsvorgänge statt: Erwerb durch die Erben mit dem Ableben des Erblassers und anschließend Erwerb durch den Legatar von den Erben…
…2.2 § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 - Teilung einer Liegenschaft durch Legatare Sachverhalt: Der Erblasser vermacht in seinem Kodizill eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft seiner Tochter und einem seiner Söhne je zur Hälfte als Vorauslegat. Die Legate wurden ausdrücklich angenommen. Im Übrigen…