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10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG kommt grundsätzlich bei…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…679 ). 3.6 § 33 TP 9 GebG - Wohnrechtsbegründung im Zuge eines Abhandlungsverfahrens Fragestellung: Die Begründung eines Wohnrechtes für einen Erben oder Legatar kann durch prozessuale Handlungen und Rechtsgeschäfte auf verschiedene Weise herbei geführt werden. In welchen Fällen unterliegt die Wohnrechtseinräumung der Gebühr gemäß § 33 TP…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…An wen soll in so einem Fall zugestellt werden? "Herrenlos" wird Grundbesitz dann, wenn der bisherige Eigentümer erbenlos verstorben ist, niemand als Legatar den Grundbesitz übernimmt und die Republik Österreich auf das gesetzliche Heimfallsrecht (§ 760 ABGB) verzichtet hat. In so einem Fall fehlt ein Rechtsträger…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…ABGB). Mit ihr erwirbt der Erbe das Eigentum an der Erbschaft (§ 819 ABGB) und wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben haften als Erbschaftsgläubiger und Legataren grundsätzlich als Gesamtschuldner (§ 820 ABGB). Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Einantwortungsbeschluss) ein…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…ausländischen Rechts seine Ansprüche nur gegenüber den Erben geltend machen - weil eben kein ruhender Nachlass vorhanden ist - finden aus der Sicht des GrEStG ebenfalls zwei Erwerbsvorgänge statt: Erwerb durch die Erben mit dem Ableben des Erblassers und anschließend Erwerb durch den Legatar von den Erben…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…2.2 § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 - Teilung einer Liegenschaft durch Legatare Sachverhalt: Der Erblasser vermacht in seinem Kodizill eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft seiner Tochter und einem seiner Söhne je zur Hälfte als Vorauslegat. Die Legate wurden ausdrücklich angenommen. Im Übrigen…