Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich, wie schon in Vergangenheit, hilfsbereit und unterstützen gemeinsam mit vielen anderen aus ganz Europa die aus…
…der Ukraine stellt nach Ansicht der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten einen solchen außergewöhnlichen Umstand dar, da es den betroffenen Personen nicht zugemutet werden kann, in ein Kriegsgebiet zurückzukehren. Da die Bewilligungserteilung und Überführung in die vorübergehende Verwendung in diesen Fällen gemäß Art. 136 Abs…
…EStR 2000 Rz 4836): Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, technische Katastrophen (zB Brand- oder Explosionskatastrophen), kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder sonstige humanitäre Katastrophen (zB Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingskatastrophen). Voraussetzung ist aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen, dass die begünstigten Spendenempfänger die Maßstäbe der …
…ein Stromausfall, ein Ausfall von Verkehrsträgern, ein Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Internetdiensten, eine Terror- oder Cyberattacke, Krieg, eine humanitäre Katastrophe oder ein Versorgungsengpass. Keine außergewöhnlichen Umstände liegen vor, wenn - ohne Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere Frist rechtfertigen - ein Rückstand an Abgabenerklärungen aus früheren Veranlagungszeiträumen…
…Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0400 | Waffen | Bundesministerium für Inneres | Bundesministerium für Inneres | VB-0401 | Kriegsmaterial | Bundesministerium für Inneres | Bundesministerium für Inneres | VB-0402 | Schieß- und Sprengmittel | Bundesministerium für Inneres | Bundesministerium für Inneres |…
…Somit sind die Ausnahmen für die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich (VB-0401 Abschnitt 2.1.3. Abs. 2 und 3), die Ausnahmen für die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat (VB-0401 Abschnitt 2.2…