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BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…ergibt sich aus § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO. Danach sind die für Feststellungen geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass die Feststellungen zu unterbleiben haben. Von Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) bzw. von "Nichtfeststellungsbescheiden" abgeleitete Bescheide sind Einkommensteuerbescheide, Körperschaftsteuerbescheide, Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) - obwohl in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert - mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. 28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist im ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird…

BMF-010221/0187-IV/4/2006Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 21./27.3.2006 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0187-IV/4/200630.11.2006

…dem Konsultations- bzw. Verständigungswege erfolgen. 5. Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot (Pkt. 2.5. des Protokolls) Ein leitender Angestellter (Nationalität: Österreich), Ansässigkeit in Österreich, soll nach Entlassung durch ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bisheriger Tätigkeitsort war Deutschland - keine Grenzgängereigenschaft - eine Entschädigung erhalten, um nicht in…

BMF-010221/3371-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3371-IV/4/201021.12.2010

Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…Mit diesem Markteinbruch hat zum 1. Jänner 2002 niemand ernsthaft gerechnet. Weiters verliert im Juni 2002 das Unternehmen zusätzlich einen Großkunden, was zu einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage führt. Der Kunde hat zwar in der Vergangenheit öfters angekündigt zur Konkurrenz gehen zu wollen und hat…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1.2. Sachverhalt Ein Österreicher mit Sozialversicherungspension lebt einen Teil des Jahres in Thailand (ca. acht Monate Thailand, vier Monate Österreich). Die österreichische pensionsauszahlende Stelle löst dieses "Problem" so: Der Pensionist gibt der pensionsauszahlenden Stelle bekannt…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999 (= Diskontsatz vom 31. Dezember 1998) betrug 2,5%. Mit BGBl. II Nr. 309/2002 (Änderung der Basis- und Referenzzinssatzverordnung) wurde die Bezugsgröße für den Basiszinssatz (bisher: Einlagefazilität) auf die Veränderungen des Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsoperationen umgestellt. Der Basiszinssatz verändert…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…§ 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ergebenden Pflichten zur Verwendung amtlicher Vordrucke bzw. zur elektronischen Übermittlung ist somit nicht mit Verspätungszuschlag sanktionierbar. Sie stellt weiters keine Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (§ 119 BAO) dar. Weiters darf ein Verspätungszuschlag nicht deshalb festgesetzt werden, weil gesetzlich…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Abhängigkeit von der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge), für Abgaben der Folgejahre dann…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…Abgaben) ausgeschlossen. 4.3.4. Ausschlussgrund: Spezialprävention (§ 30a Abs. 6 FinStrG) Einer Bestrafung des Täters bedarf es jedenfalls, wenn noch nicht getilgte finanzstrafrechtliche Vorstrafen des Abgabepflichtigen vorliegen, planmäßig oder mit hoher krimineller Energie vorgegangen wurde (zB Bandenbildung, Vorsteuerbetrug, gefälschte Rechnungen, aufwändige Manipulationen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Herangezogene auch nach rechtskräftiger Inanspruchnahme zur Haftung (etwa durch eine Berufungsentscheidung) noch einen auf § 212a BAO gestützten Antrag auf Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben mit der Begründung einbringen, dass über den/die Abgabenbescheid/e noch nicht rechtskräftig abgesprochen und eine Berufung noch anhängig ist…