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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…explizit anders gekennzeichnet. Eine Übersicht des österreichischen DBA-Netzwerks sowie die zugehörigen Abkommenstexte können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen/dba-liste.html. Die Verständigungsklauseln der DBA eröffnen den DBA-Partnerstaaten die Möglichkeit, im Wege ihrer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Entsprechende Dokumentenarten finden sich auch im Falle von Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen, wobei zusätzliche Angaben zur Konkretisierung des Dokuments jeweils im Textfeld zur Beschreibung des Dokuments gemacht werden können. In bestimmten Konstellationen ist es möglich, dass ein gewisses Dokument sowohl unter die Dokumentenart "Nachweis abweichender…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…7.2. Sachverhalt Anbringen per E-Mail 7.3. Frage Welche Willenserklärungen und Dokumente (zB Vorhaltebeantwortung) sind per E-Mail zulässig? 7.4. Lösung Anbringen sind - abgesehen von den Ausnahmen des § 85 Abs. 3 BAO - schriftlich einzureichen (Eingaben). Dazu gehören jedenfalls auch Anträge, Vorhaltsbeantwortungen etc…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG an den Bund zu leisten. A.1.2. Rückerstattungsanspruch Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sieht § 14 Abs. 1 COFAG-NoAG vor, dass das zuständige Finanzamt (Punkt A.5.1.) nach den Bestimmungen der BAO…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche Beurteilung des Finanzbeamten. 4.2. Frage Handelt es sich bei einem solchen Auskunftsersuchen bereits um einen Antrag im…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…in dem Zeitpunkt einer solchen Konkretisierung vorzunehmen. 4. Einzelfragen a) Begünstigte Spendenempfänger als Stiftungsbegünstigte Organisationen (bzw. deren Vorgängerorganisationen), die in der Liste begünstigter Spendenempfänger gemäß § 4a Z 3 EStG 1988 eingetragen sind, müssen nicht als Begünstigte gemeldet werden, weil diese Organisationen dem strengen Überprüfungsregime des …

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zuständigen Behörde den Antrag sowie möglicherweise zusätzlich erhaltene Informationen. Die andere zuständige Behörde beurteilt den Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des von der einleitenden zuständigen Behörde übersandten Antrags und der zusätzlichen Informationen eigenständig auf Vollständigkeit, fordert gegebenenfalls innerhalb dieser Frist weitere aus ihrer…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…soll, die Konkretisierung der Berichtspflicht (insbesondere, ob und wann der dem Bescheid zugrunde gelegte Sachverhalt verwirklicht wurde, Abweichungen von diesem Sachverhalt). Weiters hat der Auskunftsbescheid (nach § 118 Abs. 6 lit. a und c BAO) in seiner Begründung zu enthalten: die Darstellung des der abgabenrechtlichen Beurteilung…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…die Anforderung bzw. Vereinnahmung des Entgelts bzw. Teilentgelts für eine bestimmte, unbedingte, steuerpflichtige und in Zukunft auszuführende Leistung erfolgt (vgl. UStR 2000 Rz 1522 ). Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen nicht steuerbarer Gutscheinhingabe und steuerbarer Anzahlung ist daher der Grad der Konkretisierung bzw. Spezifizierung der Leistung…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…eine konkrete Veranstaltung, Fahrscheine). Zur Konkretisierung reicht die genaue eindeutige Bezeichnung der Art der Lieferung/sonstigen Leistung aus und muss nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung angeführt werden. 2.4.11. Anzahlungen/Teilzahlungen/Restzahlungen zu Ausgangsrechnungen Barzahlungen sind neben der Bezahlung des Gesamtpreises auch Anzahlungen, Ratenzahlungen …

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…ein Anteilstausch gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG ist unterblieben, weil die Vertragsparteien - rechtlich unzutreffend - von einer Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ausgegangen sind. Es liegt sohin eine verunglückte Einbringung vor und sind demnach die stillen Reserven der eingebrachten MU-Anteile…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…der Zustimmung des Aufsichtsrats). Für die Dienstwohnung hat das Vorstandsmitglied bisher die (für die verfahrensgegenständlichen Jahre) vorgesehenen Werte laut § 2 Sachbezugswerteverordnung gezahlt, weshalb sich auch kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis ergibt. 24.2. Frage Stellt das Urteil des Zivilgerichtes einen Wiederaufnahmsgrund im Sinn des …

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…ist die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen. Nicht als Werbung im Sinne des Gesetzes sind daher Wortanzeigen im Fließtext zu verstehen, wenn deren Abrechnung nach der Anzahl der Wörter oder Buchstaben (einschließlich Firmenlogos) erfolgt…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…3.). Zu beachten ist, dass eine Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde nicht zwingend zu einer Beendigung des Verfahrens nach EU-BStbG führt. Das EU-BStbG stellt dem Abgabepflichtigen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Zurückweisung zur Verfügung (siehe Kapitel B.2.2.3). B.2.2.2. Prüffrist Die…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine ungefähre Bandbreite (von/bis) sollte in der Anzeige angegeben werden. 1.5. Sachverhalt 4 Der Erwerber…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…im Art. 169 Abs. 2 UZK-DA Gebrauch gemacht, indem sie Nachstehendes festlegt: "Die Verwendung von Ersatzwaren gemäß Artikel 223 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Zollkodex wird nicht bewilligt, wenn die in das besondere Verfahren übergeführten Waren einem vorläufigen oder endgültigen Antidumpingzoll, einem Ausgleichszoll, einem…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…§ 81 und 101 BAO. Einkommensteuerbescheide, die Besteuerungsansprüche vor dem Tod des Erblassers betreffen, werden nach der Einantwortung an den oder die Erben (Erbengemeinschaft) erlassen (VwGH 29.06.2005, 2002/14/0146). Der Erbe erwirbt das Nachlassvermögen unmittelbar vom Erblasser und nicht von der Verlassenschaft (VwGH…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…2 iVm § 24 BewG 1955 (Ehegatteneigentum) anwendbar? Lösung: 1. Fall A - Anerkennung des neuen Einfamilienhauses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikat): Sofern keine berechtigten Zweifel am Vorliegen eines Superädifikates bestehen, sind die wirtschaftlichen Einheiten beizubehalten. Eine Zusammenlegung der wirtschaftlichen Einheiten nach § 2 iVm…