…die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung der Abgabenbehörde oder aus nicht vorhersehbar gewesenen Änderungen der Rechtsansichten (insbesondere als Folge von Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen…
…abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO). Resultieren hingegen Abgabennachforderungen aus einer nicht vorhersehbar gewesenen, von der Rechtsmeinung des Hauptschuldners abweichenden Rechtsauffassung der Abgabenbehörde oder aus nicht vorhersehbar gewesenen Änderungen der Rechtsansichten (insbesondere als Folge von Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen…
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat mit Schreiben vom 7. Juni 2019, GZ. BMNT-UW.2.2.2/0008-V/2/2019, zum Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006, ein Infoschreiben herausgegeben, das nachstehend unter Punkt 1 enthalten ist…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…