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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung ausgenommen (§ 134a Abs. 2 BAO), außer…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…mit § 42 EStG 1988), Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987), Anmeldungen gemäß § 13 Abs. 1 GrEStG 1987, Abgabenerklärungen gemäß § 10 KVG, Jahresabgabenerklärungen gemäß § 5 Abs. 4 Elektrizitätsabgabegesetz, § 6 Abs. 4 Erdgasabgabegesetz, § 6 Abs. 4 Kohleabgabegesetz und gemäß § 4…

2021-0.178.440Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.178.44023.03.2021

…3 UVO eine Nachmeldefrist bis 31. März 2021 vor. Die Anzeige soll formlos erfolgen und dient vor allem der Information des Finanzamts über das Vorhandensein der Anlage als Voraussetzung für allfällige weitere stichprobenweise Prüfungen und die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Jahresabgabenerklärung (§ 5 Abs…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 36 Abs. 5 BiBuG 2014) auf eine allgemeine, nicht auf einzelne Vertretungshandlungen eingeschränkte Vollmacht und/oder in einem Umfang, der die gesetzlichen Befugnisse jedenfalls überschreitet (beispielsweise Einreichung einer Jahresabgabenerklärung), kann zweifellos als unzulässige "geschäftsmäßige" Vertretung im Sinn des § 84 Abs. 1 BAO angesehen werden. Verletzt…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…dass Bilanzbuchhalter im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 BibuG folgende Tätigkeiten für ihre Klienten nicht erbringen dürfen: Erstellung jeglicher Jahresabgabenerklärungen (zB § 42 EStG 1988) und Feststellungserklärungen (§ 43 EStG 1988). Erstellung von Beilagen zur Einkommen-/Körperschaft/Feststellungserklärung zwecks Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie, Bildungsprämie…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

Die im Nationalrat am 8. Juli 2014 beschlossene Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat zwei Zielrichtungen: Einerseits soll der Befreiungskatalog erweitert werden, sodass der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird und andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

1 Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe 1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I 71/2003, wurde ua. das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) novelliert. Inhalt der Novelle, die mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, ist die Erweiterung der Beitragspflicht auf andere Behandlungsverfahren als die Ablagerung sowie die Erweiterung der Beitragspflicht auf das Befördern von…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

Steuerdialog 2010 Zweifelsfragen zur Einkommensteuer Ergebnisse Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer Bezughabende Norm § 23 Z 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1127 ff, Rz 5801 ff Sachverhalt Der Betrieb einer Fremdenpension wird in Form einer GesbR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

  Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…

BMF-010221/3022-IV/4/2009Neue Einkommensabgabe (Income Levy) in Irland
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3022-IV/4/200903.02.2010

Die neue irische Einkommensabgabe (Income Levy) entspricht der irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1.1.2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß…

2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

  Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

§ 2 EStG 1988, Liebhabereiverordnung Pflichtversicherungsbeiträge bei Liebhaberei Sachverhalt Eine bisher gewerbliche Tätigkeit wird zur Liebhaberei erklärt (im konkreten Fall: Versicherungsvermittlung). Laut gesetzlicher Verpflichtung sind entsprechende Pflichtversicherungsbeiträge an die gewerbliche Sozialversicherung geleistet worden. Eine Rückerstattung dieser Beiträge kommt trotz des Vorliegens von Liebhaberei nicht in Betracht…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…

2022-0.371.989Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 9. Juni 2022)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.371.98902.06.2022

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "AVO Improvisation Limited Edition 2022" mit 17,50 € je Stück mit Wirkung ab 15. Juni 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022