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BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABL. L 345 vom 28.12.2007, S. 2) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_345/l_34520071228de00020326.pdf Am 15.10.2007 haben die…

BMF-010310/0133-IV/7/2008Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0133-IV/7/200801.07.2008

Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina (ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2008) tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft. Am 16. Juni 2008 haben die EU und Bosnien und Herzegowina in Luxemburg ein Stabilisierungs- und…

BMF-010304/0008-IV/8/2009Information zu der am 18. Juni 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie "Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0008-IV/8/200918.06.2009

…Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG…

2026-0.265.766Information zu der am 1. Mai 2026 in Kraft tretenden neuen ARL UP-6500 (MERCOSUR)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.265.76624.04.2026

Mit dem Inkrafttreten des Interimshandelsabkommens ABl. Reihe L 2026/184 vom 27.02.2026 zwischen der Europäischen Union und dem MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) sowie der Mitteilung über dessen vorläufige Anwendung (ABl. Reihe L 2026/868 vom 15.04.2026) tritt die neue ARL…

2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026

2024-0.636.389Information zu der am 3. September 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.636.38903.09.2024

Das im Hinblick auf den russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgeschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wurde durch den Beschluss (EU) 2024/1016 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das Abkommen zwischen der Europäischen…

2026-0.751.393Information zu der seit 24. Juli 2026 zulässigen Kumulierung in Mosambik im Rahmen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und zur Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5500
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.751.39308.09.2026

…des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24. Juli 2026 zugelassen…