Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABL. L 345 vom 28.12.2007, S. 2) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_345/l_34520071228de00020326.pdf Am 15.10.2007 haben die…
Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina (ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2008) tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft. Am 16. Juni 2008 haben die EU und Bosnien und Herzegowina in Luxemburg ein Stabilisierungs- und…
…Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG…
Mit dem Inkrafttreten des Interimshandelsabkommens ABl. Reihe L 2026/184 vom 27.02.2026 zwischen der Europäischen Union und dem MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) sowie der Mitteilung über dessen vorläufige Anwendung (ABl. Reihe L 2026/868 vom 15.04.2026) tritt die neue ARL…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
Das im Hinblick auf den russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgeschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wurde durch den Beschluss (EU) 2024/1016 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das Abkommen zwischen der Europäischen…
…des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24. Juli 2026 zugelassen…