…werden, sind unabhängig von ihrem Inhalt jedenfalls als Werbung anzusehen, ausgenommen die Veröffentlichung erfolgt auf Grund einer gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtung oder es handelt sich um Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen Sphäre (insbesondere Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen, nicht hingegen zB die Anzeige einer Kanzlei- oder Ordinationseröffnung, Stellenanzeigen…
…BAO von der Anzeigepflicht befreit. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus besonderem Anlass (zB Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Taufe) erfolgen (zB VwGH 10.10.1968, 1593/67). Als weitere Anlässe kommen beispielsweise Namenstag, Verlobung, Muttertag, Vatertag, Hochzeitstag, Firmung, Konfirmation, Matura, Sponsion…
…auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Sponsion, Muttertag, Matura ....), soweit der gemeine Wert € 1.000 nicht übersteigt. Ohne…