…das Abgabenkonto betreffenden Unterlagen ersichtliche Abgabenschuldigkeiten informiert. Von diesbezüglichen Auskünften des (potentiellen) Übereigners abgesehen, besteht für den Erwerber auch die Möglichkeit, diese Beträge von der zuständigen Abgabenbehörde zu erfahren, wenn der Hauptschuldner (der potentielle Übereigner) im Sinn des § 48a Abs. 4 lit. c BAO zustimmt…
…das Abgabenkonto betreffenden Unterlagen ersichtliche Abgabenschuldigkeiten informiert. Von diesbezüglichen Auskünften des (potentiellen) Übereigners abgesehen besteht für den Erwerber auch die Möglichkeit, diese Beträge von der zuständigen Abgabenbehörde zu erfahren, wenn der Hauptschuldner (der potentielle Übereigner) im Sinn des § 48a Abs. 4 lit. c BAO zustimmt…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…