…99/14/0242). Siehe auch § 224 Abs. 3 BAO. Die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs)Ausgleichs des Primärschuldners steht der Haftungsinanspruchnahme auch für die Ausgleichsquote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen (zB VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137; VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). 2.4…
…mit Beteiligung/Rückstellung gebucht, wobei der Beteiligungsansatz sofort abgeschieben und der 7-tel Absetzung unterzogen wurde. Konkrete Geltendmachung der Haftungsansprüche durch DiB gibt es (wohl auch wegen der schwierigen Situation bei PDG) noch nicht. Es erfolgten auch noch teilweise Ausschüttungen durch DT, was hauptsächlich auf…
…OECD-Musterabkommen nachgebildete "Künstlerklausel" enthalten (oder wenn überhaupt kein Abkommen besteht), dann wird Deutschland kein Besteuerungsrecht an den in Deutschland auftretenden Models entzogen. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung insoweit Haftungsansprüche gegen das österreichische Unternehmen geltend macht, kann diesem Anliegen Deutschlands nicht entgegengetreten werden. (EAS 1548)…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…
…erfolgte in den Jahren 2007 und 2008, jeweils in jenem Ausmaß, in dem einkommensmindernd Vorsorge für die Haftungsinanspruchnahme getroffen worden ist. Der Restbetrag wurde im Jahr 2009 erfasst. Wann ist der Zufluss dieser verdeckten Ausschüttung beim Gesellschafter A anzunehmen? Für diesen Zeitraum ist die KESt…