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BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht erforderlich, sodass diese nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer ärztlichen Tätigkeit gehört. Im vorliegenden Zusammenschluss zweier Allgemeinmediziner zu einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG wird somit durch die Übertragung des Patientenstockes die einkommensteuerliche bzw. umgründungssteuerliche Betriebseigenschaft iSd …

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…958 UStR 2000) Rechtsform der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit Gemäß § 3 Abs. 1 ÄrzteG ist die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in Form einer OEG zulässig. Die weiteren Voraussetzungen sind in § 52a ÄrzteG geregelt (zB dürfen Gesellschafter nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…2. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 110/2001, ist die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) zulässig. Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 findet daher nunmehr auch auf eine derartige Gesellschaft Anwendung…