…Monate zurück, kann auch diese als Grundlage für die Pfändung herangezogen werden. 6.1.2.Verfahren nach wiederholter Ausstellung eines Rückstandsausweises (aufrechtes Vollstreckungsverfahren) Sind bisherige Einbringungsmaßnahmen in einem aufrechten Vollstreckungsverfahren nicht zielführend gewesen, sodass mit einer zeitnahen Abstattung des Rückstandes nicht zu rechnen ist, wird…
…0006). Der Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 90 BAO ist ein Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO. Er kann gemäß § 85 Abs. 3 lit. b BAO mündlich gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail. Mündliche…
…wird und ein schriftlicher Zusammenschlussvertrag die Grundlage bildet. Für die Anwendbarkeit des Art. IV UmgrStG ist es ausreichend, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil nur von einem der am Zusammenschluss beteiligten Partner übertragen wird. Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen: Auf den/die nicht begünstigtes Vermögen…
…Abfuhr an das österreichische Finanzamt. Für die DN besteht ein/kein Grund zur Pflicht- oder Antragsveranlagung. 3.3.2. BMF/FB Werden von österreichischen Arbeitgebern in Österreich ansässige Dienstnehmer in ausländische DBA-Partnerstaaten entsandt, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorgesehen ist (insb…
…Kriterien für das Vorliegen eines Manteltatbestandes ist die Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage, weswegen eine Änderung der Gesellschafterstruktur aufgrund einer unentgeltlichen Anteilsübertragung die Anwendung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 grundsätzlich verhindert. Um diesbezügliche missbräuchliche Gestaltungen hintanzuhalten, ist auf unentgeltliche Anteilsübertragungen ein…
…dass die Zahlung nach § 214 Abs. 1 BAO mit der ältesten Schuld verrechnet wird, und damit auch andere Abgabenschulden abgedeckt werden können. Ein Weisungsrecht ( § 214 BAO ) ist für diese an das Finanzamt weitergeleiteten Beträge nicht vorgesehen. Überwiesene "Haftungsbeträge" an das DLZ wirken gegenüber dem beauftragten…