…innerhalb der sich aus § 304 BAO ergebenden Frist eingebracht ist. Für den Inhalt des Antrages ist § 303a BAO sinngemäß anzuwenden. Bei Inhaltsmängeln ist nach § 85 Abs. 2 BAO (Mängelbehebungsauftrag) vorzugehen. Beim Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO) steht nur grobes Verschulden der Partei bei…
…wenn es der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Erlasslage unterlassen hat, von den ausbezahlten Honoraren Steuer abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen (vgl. auch VwGH 31.5.1963, 1796, 1797/61, zur damaligen Aufsichtsratsabgabe). 5.3 Kein (grobes) Verschulden Rechtlich bedeutsam ist das Vertrauen auf…
…eingebracht wurden noch ein fehlendes grobes Verschulden (im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) vorliegt. Trifft diese Annahme zu, so kommt eine Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nicht in Betracht. Ungeachtet dessen können sich aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine…
…0523). Dies gilt gleichermaßen für das Verschulden von Boten (vgl. zB VwGH 20.4.2001, 98/05/0083). Ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. OGH…
…eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. Die Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des Einzelfalles entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie…
…ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. 4. Kriterien für die Ermessensübung Liegen alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 135 BAO vor, so kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag bis zur Höhe von 10% der festgesetzten…
…soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben…
…Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haftungspflichtigen (vgl. zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040), etwa die Höhe seines Einkommens (VwGH 26.11.2002, 99/15/0199), der Grad des Verschuldens des…
…Diözesan-Caritasstellen geführten Vorschulen für Familie und Beruf sowie die Familienhelferinnenschulen darunterfallen. Wie in den genannten Erlässen bereits festgestellt wurde, erfüllen auch die mit solchen Schulen verbundenen Schülerheime und Internate desselben Rechtsträgers Hoheitsaufgaben, wenn sie wie die Bundeskonvikte nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Selbsterhaltung geführt…