…15 Abs. 1 Z 6 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG 1955 betrifft Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind. 4.3.4 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG 1955 § 15…
…wertvollen Gegenständen, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz des Zuwendenden befinden und nach behördlicher Anweisung für Forschung und Volksbildung nutzbar gemacht werden (zB Gemälde), Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (zB Preisausschreiben, Gewinnspiele), Zuwendungen an den Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten…
…ohne dass der Werbeleister ein bestimmtes Entgelt verrechnet, ist die Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung, höchstens aber 50 % des offiziellen Anzeigentarifs. Beispiel: In einer Zeitschrift wird im Rahmen eines "Gewinnspieles", bei dem eine Reise zu gewinnen ist, auf einer halben Seite für den Reiseveranstalter geworben…