…der Antragstellung für die Erlassung des aufzuhebenden Bescheides sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz einzubringen. Ist nach Erlassung des aufzuhebenden Bescheides, aber vor Einbringung des Aufhebungsantrages die Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen (zB gemäß § 73 BAO), so ist der Antrag bei der neu…
…an der KG beteiligt waren (vgl. dazu auch ÖStZ Heft 20/2007, 472 [ÖStZ 2007/992], zu UFS 26.09.2007, RV/0172-L/06). e) Vorläufige Veranlagung nach § 200 Abs. 1 BAO: Eine vorläufige Veranlagung nach § 200 BAO setzt eine Ungewissheit im Tatsachenbereich voraus…
…Fragestellung Muss der Prüfungsauftrag neu erlassen werden? Welches Finanzamt hat die Wiederaufnahmsbescheide zu erlassen? 4.3. Lösung Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Zuständigkeit des Finanzamtes muss im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung gegeben sein…
…sowie die vom Bodenschätzer neu zu ermittelnden ortüblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu unterstellen. Es ist daher die Mitwirkung des (der) zuständigen Bodenschätzers/In jedenfalls erforderlich. § 21 BewG 1955 Baumitteilung - Artfortschreibung Die Baubehörde meldet die Fertigstellung eines Gebäudes mit 23. Dezember 2003. In der Einheitswerterklärung wird angegeben…