…Notar begleitet wird, ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in die wirtschaftlichen Eigentümer der Vertragspartei bestehen. Ein berechtigtes Interesse besteht darüber hinaus bei Insolvenzverwaltern für die Zwecke des Insolvenzverfahrens und bei Notaren in der Funktion als Gerichtskommissär für die Zwecke des Verlassenschaftsverfahrens (§ 9 Abs. 2a WiEReG…
…BGBl. I Nr. 111/2003). Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das von einem Notar als Gerichtskommissär (Organ des Gerichtes) durchgeführt wird. Findet eine Verlassenschaftsabhandlung gemäß §§ 156 ff AußStrG statt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Abgabe einer Erbantrittserklärung (§ 157 AußStrG). Findet keine…
…die Benützung der Verlassenschaftsgegenstände auch beim Gerichtskommissär zu Protokoll geben. Derartigen Vereinbarungen kommt die Wirkung eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs zu. Fragestellung: Ist ein solches Erbübereinkommen als gerichtlicher Vergleich anzusehen und daher nicht gebührenpflichtig? Lösung: Ein vor dem Gerichtskommissär zu Protokoll gegebener Vergleich fällt als…