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09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…des Unternehmers und zur Steuerpflicht der Veräußerung des Fahrzeuges. § 12 Abs. 16 UStG 1994 (Rz 2161 UStR 2000) Vorsteuerabzug bei Export von Gebrauchtfahrzeugen Im Zuge einer Betriebsprüfung bei einem Gebrauchtwagenhändler wurde festgestellt, dass gebrauchte, mehr als zwei Jahre alte Pkw an ausländische Abnehmer (vorwiegend nach…

BMF-010311/0032-IV/8/2015Information zur Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0032-IV/8/201513.05.2015

…Gebrauchtfahrzeuge, gebrauchte Textilien und Photovoltaikmodule präzisiert und an Hand von Beispielen und Fotos erläutert. Das Handbuch (Version 2014) ist als Anlage angeschlossen.   Bundesministerium für Finanzen, 13. Mai 2015 Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“ Nur PDF vorliegend Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

1. § 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.1In den §§ 2 und 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sind die für die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen erforderlichen Voraussetzungen angeführt. Der Nachweis, ob diese Voraussetzungen für ein bestimmtes Fahrzeug erfüllt sind, wäre…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

  Die Verpflichtung für ein bestimmtes Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer oder Kraftfahrzeugsteuer leisten zu müssen, knüpft an der Verpflichtung an, das Kraftfahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen (siehe § 1 Abs. 2 Z 2 VersStG 1953, § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 sowie § 1 Z 3…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010220/0107-IV/9/2009Information zum Ökoprämiengesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0107-IV/9/200925.03.2009

Das Parlament hat am 26. März 2009 ein Bundesgesetz beschlossen, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz). 1. Gegenstand der Ökoprämie Gegenstand der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens…