…Arbeiterwohnstätten (Rz 89), vom Unternehmer den Dienstnehmern zur Verfügung gestellte Betriebserholungsheime (Urlaubsheime, Sport-, Fitness-, Freizeitanlagen udgl.). Liegt die Unternehmenstätigkeit zB im Vermieten eines Mietwohnhauses, dann dient dieses dem Unternehmen und ist - anders als nach § 29 BAO - eine Betriebsstätte iSd KommStG 1993 (vgl. VwGH 28.03…
…Gleittage) bzw. Tagen der Umwandlung von Geldansprüchen in ganztägigen Zeitausgleich (sog. Freizeitoption) und Tagen der Freistellung im Rahmen von Teilzeitmodellen (zB Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit). Dagegen können auch Wochenend- oder Feiertage grundsätzlich als tatsächliche Arbeitstage zu zählen sein, wenn die Person an diesen Tagen…
…führt somit nicht dazu, dass die Arbeitslöhne dieses Dienstnehmers der Arbeiterwohnstätte zugerechnet werden. Die gleiche Beurteilung gilt für Betriebserholungsheime, Freizeitanlagen udgl. 5.6.5. Arbeitsgemeinschaft (ARGE) 5.6.5.1. ARGE als Dienstgeber Rz 90 Für die KommSt ist die einzelne ARGE, soweit sie selbst…
…nicht Folge geleistet haben, sind ebenfalls von einer Garantie ausgeschlossen. Garantieübernahmen für KMU mit Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Rahmen der gegenständlichen Richtlinie erfolgen subsidiär zu den Garantiemöglichkeiten der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)…
…Land- und Forstwirtschaft). Ein echter Schadenersatz liegt daher grundsätzlich nicht vor. Die in Rede stehende sonstige Leistung ist mit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten (wie zB im Zusammenhang mit der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für Sport- und Freizeiteinrichtungen) vergleichbar. Da derartige Leistungen weder mit…
…Versorgungsunternehmen mit Branchenmix Frage: Wie sind Zuschüsse an inländische Kapitalgesellschaften steuerlich zu behandeln, die sowohl Versorgungsunternehmen (§ 6 Abs. 1 Z 1 lit. b KVG), als auch andere Geschäftsbereiche (zB Freizeitbetriebe, Tourismus, Luftfahrtschule) betreiben? Lösung: Voraussetzung für die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit…
…nbsp; § 22 UStG 1994 (Rz 2882 UStR 2000) Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schipisten, Lifttrassen und Langlaufloipen) sowie für das Aufstellen von Handymasten an pauschalierte Land- und Forstwirte Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 30. 10…