…keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955; daher bleiben die Abschläge bzw. Zuschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unverändert, sofern nicht eine Aktualisierung auf Grund geänderter tatsächlicher Verhältnisse oder eine Fehlerberichtigung erforderlich ist. Änderungen der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können insbesondere bei…
…kein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 anzunehmen, zB Fremdsprachenkurs bzw. anderer Unterricht während der Ferien (vgl. LStR 2002 Rz 992). Bezüge an Vortragende (Lehrende und Unterrichtende) einer unternehmerischen Bildungseinrichtung sind kommunalsteuerpflichtig, wenn sie sämtliche Kriterien eines Dienstverhältnisses…