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BMF-280000/0066-IV/3/2016Erlass zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0066-IV/3/201601.05.2016

…Die Statistik Österreich wird auch für die Stammzahlenregisterbehörde und für das Bundesministerium für Inneres die Fakturierung an die Kreditinstitute vornehmen. Der Aufteilungsschlüssel der Kosten richtet sich nach der Anzahl der von den Kreditinstituten an das Kontenregister gemeldeten eröffneten Konten und Depots. Die Statistik Österreich wird…

BMF-010102/0002-IV/2/2009Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0002-IV/2/200920.03.2009

…Daten: Unternehmensstammdaten Stammdaten (Kontenpläne, Stammdaten Kreditoren/Debitoren, Produktstammdaten, etc.) Buchungsjournal Inventurdaten Quelldaten (Fakturierung, Warenbewegung) Anlagenverzeichnis Bezüglich der Beschreibung der inhaltlichen Vorgaben wird auf das Handbuch verwiesen. Abbildung 1: Gliederung Standard Audit File - Tax [Grafik] Weiters wird im Bezug auf den Datenumfang auf die Bestimmungen der §…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…132a BAO Belege ausstellen können. Entsprechen Taxameter nicht diesen Vorgaben, sind die Barumsätze gesondert in einer eigenen Registrierkasse zu erfassen. 3.1.3.3. Sonstige Einrichtung Sonstige Einrichtungen wie zB Fakturierungsprogramme, branchenspezifische Softwareprogramme, die der Erfassung der Barumsätze und Rechnungserstellung dienen, müssen ebenso den Vorgaben…

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…Bunkerbootes). 2. Die Abgabe des Schiffsbetriebsstoffes aus dem Steuerlager erfolgt unmittelbar an das Schifffahrtsunternehmen. Eine zusätzliche Fakturierung an einen Dritten ist unzulässig. Das abgebende Steuerlager und die Betankungsstelle(n) müssen sich im selben Zuständigkeitsbereich befinden wie das zuständige (die Bewilligung erteilende) Zollamt. 3. Die Anfahrtsroute…