…mildtätig oder kirchlich tätigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.). Es ist damit jegliche - auch die werbewirksame…
…Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge) können Tatbestandsmerkmal für eine Kommunalsteuerbefreiung sein, nicht jedoch die sonstigen in den Bestimmungen des § 35 BAO angeführten gemeinnützigen Zwecke wie Volksbildung, Berufsausbildung, Körpersport usw. Wird ein Rechtsträger nur teilweise auf den taxativ aufgezählten Gebieten tätig, steht…
…und der Gemeinde anzuerkennen? Die Auslagerung von Straßen und Parkplätzen ist von der UStR 2000 Rz 274 nicht erfasst (siehe Umsatzsteuerprotokoll 2004). Dasselbe gilt für die Auslagerung der Straßenbeleuchtung. Das Mietverhältnis zwischen dem ausgegliederten Rechtsträger und der Gemeinde ist daher umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen. § 2 Abs…