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2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden. 11.6. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die im Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Mündliche Vereinbarungen (Förderungsverträge)…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…140/2021, berechtigt. 6. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die im Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Mündliche Vereinbarungen (Förderungsverträge) sind nicht zulässig. Ansuchen für die Auszahlungsphase 4 können frühestens ab Inkrafttreten…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…berechtigt. 6. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die in Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Ansuchen für die Auszahlungsphase 4 können frühestens ab 1.12.2021 bis spätestens 2.5.2022 eingebracht…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…104/2019, berechtigt. 6. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die im Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Mündliche Vereinbarungen (Förderungsverträge) sind nicht zulässig. Ansuchen für die Auszahlungsphase 3 können frühestens ab Inkrafttreten…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…berechtigt. 6. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die in Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Ansuchen für die Auszahlungsphase 3 können frühestens ab 2.8.2021 bis spätestens 31.10.2021 eingebracht…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. 8. Verfahren der Förderungsabwicklung Vom Schriftlichkeitsgebot für Förderungsansuchen, Förderungszusagen, Förderungsablehnungen und Förderungsverträge kann abgewichen werden, sofern die in Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag abgegebenen Erklärungen entsprechend dokumentiert sind. Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 können frühestens ab 20.04.2020…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

2026-0.669.949Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.669.94914.09.2026

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

2025-0.373.852Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2025 – 2028 (aws-Garantierichtlinie 2025)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.373.85227.06.2025

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

Die Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2019 bis 2022 (aws-Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten…

BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung…