…BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender…
…BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender…
…Härtefallfonds-Förderung sowie den Ausfallsbonus III für touristische Vermieter und Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank. Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender europarechtlicher…
…125/2021. Diese Richtlinie regelt die Auszahlungsphase 3 der Härtefallfonds-Förderung sowie den Ausfallsbonus II für touristische Vermieter. Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert…
…vom Bundesminister für Finanzen in der Findok veröffentlichte Richtlinie vom 17. November 2020 (2020-0.729.437). Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2.1. Europarechtliche Grundlagen Die vorliegende Richtlinie basiert insbesondere auf folgender…
…Rechnung. Im Falle einer positiven Entscheidung über ein Garantieansuchen hat die aws dem garantiewerbenden Unternehmen eine Förderungsvereinbarung und dem Garantienehmer eine Garantieerklärung zu übermitteln, in der alle mit der Garantie verbundenen Auflagen, Bedingungen sowie die Konditionen enthalten sind. In der Garantieerklärung und Förderungsvereinbarung ist festgehalten…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…
a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…
Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012) wurde die Verpflichtung zur Bezeichnung jener Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, am amtlichen Vordruck beseitigt, mit der Begründung, dass sich dies ohnedies…
Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet zu Abu Dhabi am 22. September 2003, zuletzt geändert durch das am 1. Juli 2021 zu Dubai unterzeichnete Protokoll (im…
Am 14. Mai 2014 schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…
Im Zusammenhang mit aktuellen Betriebskontrollen durch die AMA kann es auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem…