…folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen Ehegatten zur Anschaffung/ Errichtung einer Wohnstätte (mit höchstens 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses), Zuwendungen an bestimmte nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Stiefeltern, Großeltern und…
…besteht, zB nach Scheidung), Verwandte in gerader Linie (zB Mutter/Vater - Kind, Großmutter/Großvater - Enkelkind, Urgroßvater/Urgroßmutter - Urenkelin/Urenkel), Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie (Tante/Onkel - Nichte/Neffe), Verwandte vierten Grades in der Seitenlinie (zB Cousine/Cousin)…