2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5 …zuzurechnen, es sei denn, die auswärtige Bauausführung hat selbst Betriebsstättencharakter (VwGH 27.06.1989, 89/14/0055).
Außendienstmitarbeiter eines Versicherungsunternehmens sind jener Geschäftsstelle zuzurechnen, in deren Einzugsbereich sie eingesetzt sind (VwGH 26.04.1993, 92/15/0007, 92/15/0008; VwGH 23.04.1992, 91…