…Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem Förderwerber über die Datenverarbeitung der AMA (Datenverarbeitungsauskunft gemäß Punkt 3.) informiert werden oder wurden. 12.2. Einwilligungserklärung Eine über Punkt 12.1 hinausgehende Datenverarbeitung ist - sofern und die Datenverarbeitung nicht ohnedies zulässig ist, nur durchzuführen…
… 280 Abs. 1 ABGB sieht vor, dass die behinderte Person innerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters ohne dessen ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten kann. Nach der (demonstrativen) Aufzählung des § 268 Abs. 2 erster Satz ABGB ist nur dann eine Sachwalterbestellung unzulässig…
…Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem Förderwerber über die Datenverarbeitung der AMA (Datenverarbeitungsauskunft gemäß Punkt 3.) informiert werden oder wurden. 12.2. Einwilligungserklärung Eine über Punkt 12.1 hinausgehende Datenverarbeitung ist - sofern und die Datenverarbeitung nicht ohnedies zulässig ist, nur durchzuführen…
…den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem Förderwerber über die Datenverarbeitung der WKÖ (Datenverarbeitungsauskunft gemäß Punkt 3.) informiert werden oder wurden. 7.2. Einwilligungserklärung Eine über Punkt 7.1. hinausgehende Datenverwendung ist - sofern die Datenverwendung nicht ohnedies zulässig ist - nur durchzuführen…
…den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem Förderwerber über die Datenverarbeitung der WKÖ (Datenverarbeitungsauskunft gemäß Punkt 3.) informiert werden oder wurden. 7.2. Einwilligungserklärung Eine über Punkt 7.1. hinausgehende Datenverwendung ist - sofern die Datenverwendung nicht ohnedies zulässig ist - nur durchzuführen…
…den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von dem Förderwerber über die Datenverarbeitung der WKÖ (Datenverarbeitungsauskunft gemäß Punkt 3.) informiert werden oder wurden. 9.2. Einwilligungserklärung Eine über Punkt 9.1. hinausgehende Datenverwendung ist - sofern die Datenverwendung nicht ohnedies zulässig ist - nur durchzuführen…