…infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterlägen, wenn sie zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet würden, oder ob sich das Verbot darauf beschränkt, dass durch die Verwendung von Ersatzwaren in diesen Fällen keine ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteile entstehen dürfen (vgl. Art. 223 Abs. 2 Buchstabe c Verordnung …
…Waren als Veredelungserzeugnisse wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden müssen, damit eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt werden kann. Sie können diese Frist auf begründeten Antrag des Bewilligungsinhabers um einen angemessenen Zeitraum verlängern. 1…
…den entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen ( Artikel 558 ff ZK-DVO ) ergibt sich, dass bei einem Straßenbeförderungsmittel dann eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet gegeben sein kann, wenn das Beförderungsmittel außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses…
…den entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen (Artikel 558ff ZK-DVO) ergibt sich diesbezüglich, dass bei einem Straßenbeförderungsmittel nur dann eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet gegeben sein kann, wenn das Beförderungsmittel außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb…
Die Europäische Kommission (EK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr. C 265 vom 7. November 2007 folgende Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der…
Anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union hat der Rat am 20. November 2006 die Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L 363, S. 129) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Steuerwesens erlassen. Mit dieser Richtlinie wurde u.a. der Artikel 28p der…