…Dabei reicht die Möglichkeit des Vorliegens von als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen oder Ausgaben für die Inanspruchnahme aus. Eine auf § 22 BAO gestützte Nichtanerkennung hätte zur Voraussetzung, dass der Nachweis gelingt, dass die Gestaltung ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung ausschließlich in der Absicht der…
…diesem kommen weitreichende Gestaltungs- und Einflussrechte statt der üblicherweise vorgesehenen Rechte zu, damit dieser die Voraussetzung des § 2 Z 3 lit. a sublit. dd WiEReG erfüllen kann, wobei es hier auf die im Einzelfall vorgesehene Ausgestaltung der individuellen Rechte der Mitglieder eines solchen Stiftungsorgans ankommt…
…sehen eine Zurechnung dann vor, wenn der Fruchtgenussberechtigte auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten kann, die mit dem Fruchtgenussrecht verbundenen Aufwendungen trägt, das Fruchtgenussrecht für eine gewisse Dauer eingeräumt wird und seine Rechtsposition ausreichend abgesichert ist. 1.3…