…B - Nichtanerkennung des Superädifikates: Nach der Verkehrsanschauung liegen zwei wirtschaftliche Einheiten vor (= räumliche Abgrenzung ist möglich): Zwei wirtschaftliche Einheiten.Jedes Einfamilienhaus bildet mit dem dazugehörigen Grund und Boden eine wirtschaftliche Einheit. liegt insgesamt nur eine wirtschaftliche Einheit vor (= räumliche Abgrenzung ist nicht möglich…
…Höhe festzulegen; wenn die für Investitionen in durchschnittliche Einfamilienhäuser mit hochwertiger Ausstattung typischen Herstellungskosten pro m² um 100% überschritten wurden. Bei Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes ist die ortsübliche Marktmiete der Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer laufenden verdeckten Ausschüttung. Zur Umsatzsteuer siehe Punkt 3. dieser Information…
…bestehen keine Bedenken, den früheren Kaufpreis anhand der seither erfolgten Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser usw.) hochzurechnen. Liegen plausible Bewertungen vor, muss kein Schätzungsgutachten vorgelegt/verlangt werden. Stichprobenartige Kontrollen seitens FA GVG sind jedoch nicht ausgeschlossen. 1.1.4. Nachweispflicht bei Erwerbsvorgängen…
…Objektsteile an deren Gesellschafter (meistens zugleich Geschäftsführer) für Wohnzwecke. Oft handelt es sich um große Eigentumswohnungen, meist Dachgeschoßwohnungen, aber auch um Einfamilienhäuser. Diese sind oftmals auch möbliert und verfügen über weitere Sonderausstattungen wie zB Dachgartenbepflanzung. Wie sind derartige Sachverhalte umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? Gemäß § 12 Abs…
…drei angeführten kann die Liste nicht angewendet werden. Innerhalb dieser Objektkategorien gibt es hinsichtlich der Anwendbarkeit seit 13. Juni 2017 (siehe Punkt 4.4.) eine Einschränkung: Bei Einfamilienhäusern dürfen die Immobiliendurchschnittspreise nur angewendet werden, wenn die Grundgröße 3.000 m² nicht übersteigt. Zu beachten ist…
…Dezember 1972, Z 263.618-10a/72 (AÖF Nr. 330/1972) über die Sonderregelung für im Bau befindliche Wohnbauten auf Altersheime ist festzustellen, dass unter dem verwendeten Begriff "Wohnbauten" alle Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser im Sinne des § 54 Abs. 1 BewG 1955 fallen. Die gemischtgenutzten Grundstücke…
…wie zB Mietwohngebäuden, werden gemeiner Wert und fiktiven Anschaffungskosten einander weitgehend entsprechen, während bei typisch der privaten Nutzung dienenden Objekten, zB Einfamilienhäusern, der gemeine Wert dem Sachwert entspricht. Bei Eigentumswohnungen wird der gemeine Wert am ehesten aus unbedenklichen Vergleichswerten abzuleiten sein; sind solche nicht vorhanden…