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BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen Kunstwerke…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…stiller Gesellschafter Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb Bewegliches körperliches Vermögen (zB Kraftfahrzeuge, Motor- und Segelboote, Schmuck, Edelsteine ...) und immaterielle Vermögensgegenstände (zB Urheberrechte, Konzessionen, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte, Warengutscheine) Weder für Erbschaften noch für Schenkungen von Grundstücken besteht…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (zB VwGH 25.05.2004, 2000/15/0120). 2.7 Bewegliches körperliches Vermögen Beispiele für bewegliches körperliches Vermögen sind Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Segelboote, Motorboote, Reitpferde und Jagdgewehre. Superädifikate (selbständige, nicht…