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2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…und zusätzlich ein territorialer Anknüpfungspunkt zu Österreich nach § 3 Z 3 lit. b TS 1-4 EU-MPfG vorliegt. Der Intermediärsbegriff ist unabhängig vom Vorliegen einer meldepflichtigen Gestaltung zu beurteilen und nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Er wird jedoch primär von Personen erfüllt, die steuerliche…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

… 4 iVm § 3 Z 5 EU-MPfG nicht erfüllt sein wird. Der Erwerb einer maßgeschneiderten Gestaltung durch den relevanten Steuerpflichtigen muss nicht mit dem Tag der Bezahlung der Leistung des Intermediärs im Zusammenhang mit der meldepflichtigen Gestaltung übereinstimmen. Eine Gestaltung ist durch den relevanten Steuerpflichtigen…

BMF-010311/0065-IV/8/2016Information zu der am 13. Juni 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0065-IV/8/201607.06.2016

Mit Verordnung (EU) 2016/793 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 kodifiziert. Dies wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch nicht.   Bundesministerium für Finanzen, 7. Juni 2016

2026-0.517.744Information zu der am 1. September 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Pazifik)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.517.74431.08.2026

Mit der Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026, veröffentlicht im ABl. Reihe C 2026/3209 vom 11. Juni 2026, wurde die ARL UP-5200 (Pazifik…

2026-0.751.393Information zu der seit 24. Juli 2026 zulässigen Kumulierung in Mosambik im Rahmen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und zur Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5500
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.751.39308.09.2026

…des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24. Juli 2026 zugelassen…