…wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmern (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003 S. 36), gemäß Punkt 4…
…wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmern (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003 S. 36), gemäß Punkt 4…
…wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmer (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003 S. 36), gemäß Punkt 4…
…Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten; e.Seminarbäuerinnen. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003 S…
…und forstwirtschaftlicher Betriebe, die im Rahmen von Urlaub am Bauernhof Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124…
…Beitritt) die Anerkennung des allgemeinen Absetzbetrages, des Alleinverdienerabsetzbetrages und einer außergewöhnlichen Belastung. Lösung Gemäß § 1 Abs 4 EStG 1988 können Staatsbürger des EG- und EWR-Raumes für die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, wenn mindestens 90% ihres Jahreseinkommens der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Sollte daher ein in den…