…303 Abs. 1 lit. c BAO (Vorfragentatbestand). § 28 BewG 1955 Denkmalschutz Bei Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt (insbesondere unter Denkmalschutz stehende Gebäude), ist für die Anwendung der Begünstigung des § 28 BewG 1955 Voraussetzung, dass die…
…Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht; c)Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter) oder archäologischer Entdeckungen zu Lande oder unter Wasser; d)Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind (Liturgische Ikonen und Statuen, selbst wenn sie freistehend sind…
…Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 vorgesehene Abzugsfähigkeit von Spenden für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 auf die folgenden Bereiche ausgedehnt: Mildtätige Zwecke, die überwiegend im Inland…
…von Kulturgut sind in der EU27 nicht gültig. Diese gelten nur in Nordirland. Da die Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz (VB-0500 Abschnitt 3.2.) sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gelten, hat der BREXIT auf diese Beschränkungen keine…
…gute Ertragsaussicht) mit der Absicht erworben, dieses Objekt zu sanieren und umzubauen. Letztlich bleibt nur die denkmalgeschützte Außenfassade erhalten; der Innenraum wird vollkommen umgestaltet. Die Aufwendungen für Sanierung und Umbau belaufen sich auf etwa 7.000.000,00 €. Demgegenüber stellen sich die Anschaffungskosten wie…
…Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.). Es ist damit jegliche - auch die werbewirksame - Information, die diese Körperschaften betrifft, nicht steuerbar. Dem werbenden Medium ist von Organen der Körperschaft eine glaubhafte Erklärung vorzulegen…