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10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…die Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist; letzteres ist nicht der Fall, wenn der Darlehensgeber bei Abschluss des Vertrages nicht ernstlich mit einer überwiegend am Gewinn orientierten Leistung für die Darlehenshingabe rechnen kann (VwGH 24.03.1994, 92/16/0189). Besteuerungsgrundlage für partiarische Darlehen ist der…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…die Abzinsung der Forderung den Vermögensstamm. Eine aufwandswirksame Erfassung ist daher zu verwehren, da im aufgezeigten Praxisfall der Vorgang der unverzinslichen Darlehenshingabe causa societatis bedingt ist. Die unternehmensrechtlich zulässige Wertberichtigung des Darlehens ist ertragsteuerlich ausschließlich durch die steuerneutrale Nutzungseinlage verursacht, daher ist die Wertberichtigung in…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…der Darlehenshingabe eine ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital gegeben war und erst durch die späteren, aufwandswirksamen Zinszahlungen Insolvenzgefahr bzw. Unterkapitalisierung entsteht, kann die ursprüngliche Darlehensgewährung nicht als verdecktes Eigenkapital angesehen werden, da zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung keine besonderen Umstände vorlagen, die dafür sprachen, dass die Darlehenshingabe…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…Die daraus resultierenden laufenden Zinsen werden bei den BgA erfolgsmindernd angesetzt. Da die Trägerkörperschaft die Darlehenshingaben (Finanzierung hauptsächlich aus angelegten Spendengeldern) der bloßen Vermögensverwaltung zuordnet, erfolgt keine Versteuerung der Zinseneinkünfte (das heißt keine Begründung eines BgA). Können derartige Darlehensverhältnisse zwischen einer KöR und ihren BgA…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…