…gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt. 7. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 hinsichtlich jener Kapitalerträge, die einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind, zu gewähren. Bundesministerium für Finanzen, 16. April 2008
…Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben Für bestimmte Gebühren (Gebührengesetz 1957) und Bundesverwaltungsabgaben (§ 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige…
…mit Vereinbarungen über Befreiungen nach § 8 Z 2 KommStG 1993 zutrifft. Diese Vereinbarungen können im Rahmen der Selbstberechnung durch den Abgabepflichtigen (auf Grund vorangegangener Verhandlungen mit der Gemeinde), im Rahmen eines Feststellungsbescheides, im Rahmen einer Prüfung und Abgabenfestsetzungen erfolgen. Als Kriterien für die Vereinbarung bieten…
…BAO iVm § 41 Abs. 1 BAO hat die Satzung einer Körperschaft bzw. eines Betriebes gewerblicher Art die ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorzusehen, wobei eine rein formale programmatische Anführung in der Satzung nicht ausreichend ist (vgl. etwa VwGH…
…BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ost-Berlin) umfasst. 20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…22/2007, in Österreich zur Anrechnung kommen. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Ersuchen an die Schweiz herangetreten, entsprechende Informationen über Entlastungsmöglichkeiten in einem dem Steuerabzug nachgelagerten Verfahren in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Wie eine der Rechtslage entsprechende Erfassung der nsA Einkünfte…
…Körperschaft konstituiert ist, sind als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt auch für jene Bezugsteile, die auf eine freiwillige Weiterversicherung entfallen, die nach Wohnsitzverlegung…
…Dämme oder Deiche). Die Befreiungsbestimmungen werden durch § 4 Abs. 1 GrStG dahingehend eingeschränkt, dass die Befreiung nur dann eintreten kann, wenn der Steuergegenstand für die im § 2 bzw. § 3 bezeichneten Zwecke unmittelbar benutzt wird. Auch wenn die betroffenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke…
…III Nr. 4/1999, wird in Abänderung des Artikels 12 dieses Abkommens rückwirkend ab 1. Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den…
…1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440/1972, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eröffnet: 1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
…BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 6. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…KöSt angerechnet werden; vgl. in diesem Sinn EAS 1816 betreffend CZ-Dividenden für Zeiträume bis zum EU-Beitritt von CZ). Im vorliegenden Fall der schweizerischen Grenzgänger liegt aber nur eine Einkunftsquelle, nämlich die in der Schweiz erbrachte Arbeitsleistung vor, aus der die nsA-Einkünfte stammen…
…BM für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 8. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der Personengesellschafter ignoriert werden, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen Ansässigkeitsbestätigungen auch für inländische Personengesellschaften über deren Verlangen zu erteilen…
…die Zuteilungsregel des Art. 19 im Verhältnis zur Schweiz daher auch auf Vergütungen für Dienst- oder Arbeitsleistungen Anwendung, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erbracht werden. 11. Jänner 1989 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt werden, ... abweichend von Artikel…