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BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…II des Formulars ZS-A, Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden ausländischen Einkünfte), dem österreichischen Steuerpflichtigen nach österreichischem nationalen Recht nicht zuzurechnen sein, zB im Fall einer funktionslosen Briefkastengesellschaft (vgl. zB VwGH 10.12.1997, 93/13/0185), so kann eine Ansässigkeitsbescheinigung für…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…vom Abfuhrverpflichteten die in § 2 Abs. 2 der Verordnung abverlangten Angaben sowie die Unterlagen zur Holding/Briefkastengesellschaftsproblematik in Evidenz genommen werden. Hierzu wird man sich zweckmäßigerweise der Formulare ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) bedienen, wobei aber die Ansässigkeitsbestätigung durch…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…jener Betriebsstätte, von wo sie eingesetzt werden oder Aufträge oder Material für die betreffende Tätigkeit erhalten. Beispiel Auf einem Gemeindegebiet von einem Unternehmen aufgestellte und unterhaltene Plakatwände (Anschlagtafel, Plakatsäulen, Briefkästen), Verkaufsautomaten, Glücksspielautomaten, Server und Info-Terminals sind Betriebsstätten iSd BAO und damit auch des KommStG…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…Bei Mitbenützung von Büroräumlichkeiten ist eine Verfügungsmacht zB ausreichend, wenn sie sich durch eigene Einrichtungen oder Arbeitnehmer manifestiert (zB EAS 1613, SWI 2000, 194). Ein "Briefkasten" (bloße Postanschrift) einer Briefkastenfirma ist keine Betriebsstätte. § 29 Abs. 2 lit. b BAO nennt Warenlager als Beispiel für eine…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…lässt, dass ein ungewöhnlicher Gewinnabfluss in das Ausland vorliegt, oder wenn Anhaltspunkte bestehen, dass im Ausland lediglich eine Scheinkapitalgesellschaft (Briefkastengesellschaft) existiert. Weiters ist auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 924 zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…der Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung iSd Art. 25 UStG 1994 für den österreichischen Letztabnehmer (Empfänger) beim Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen nichts entgegen.   10. UID von Briefkastenfirmen 10.1. Bezughabende Norm Art. 28 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 4344) 10.2. Sachverhalt Im Zuge einer Betriebsprüfung…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…Steuerpflichtige in Anspruch genommen werden, denen sie nicht zustehen. Es sollen Gewinne inländischer Gesellschaften nicht durch Zwischenschaltung von funktionslosen EU-Briefkastengesellschaften unter Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei unter Umgehung der österreichischen Steuerpflicht aus Österreich abgeleitet werden können (siehe ErlRV 1701 BlgNR XVIII. GP, 6…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4. Zuständigkeit einer Briefkastenfirma 4.1. Sachverhalt Eine GmbH wird durch Eintragung ins österreichische Firmenbuch in Österreich gegründet…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…und nicht der lediglich treuhänderisch zwischengeschalteten zypriotischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Unter diesen Umständen erübrigt es sich nähere Untersuchungen darüber anzustellen, ob es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, der auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997, 93/13/0185…

BMF-010221/0187-IV/4/2006Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 21./27.3.2006 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0187-IV/4/200630.11.2006

…ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von "Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten." Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise…